Allgemeine Geschäftsbedingungen
Strawberry Studio AGB
Strawberry Studio ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner für die Erstellung hochwertiger Visualisierungen von Architekturprojekten auf nationaler und internationaler Ebene.
Unsere herausragenden Ergebnisse basieren auf langjähriger Erfahrung, einer großen Detailverliebtheit sowie einer durchdachten und systematischen Projektplanung. Dank präziser Projektkoordination und einem eingespielten Team können wir auch bei knappen Zeitplänen Visualisierungen in außergewöhnlicher Qualität liefern.
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die enge Zusammenarbeit mit einem festen Ansprechpartner von Ihrer Seite und die Einhaltung der im Angebot vereinbarten Fristen. Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über die Projektabläufe und die vertraglichen Rahmenbedingungen.
A. Projektablauf
1. Verantwortlicher für das Projekt
Für die erfolgreiche Durchführung Ihres Projekts ist die Benennung eines festen Ansprechpartners erforderlich, der ab dem im Angebot definierten Startdatum bis zur Fertigstellung als zentrale Kommunikations- und Entscheidungsinstanz dient.
Die Verfügbarkeit dieses Ansprechpartners ist entscheidend für eine reibungslose Bearbeitung des Auftrags. Als verfügbar gilt der Ansprechpartner, wenn er während der regulären Geschäftszeiten (9:00 bis 19:00 Uhr) auf Anfragen per E-Mail oder Telefon innerhalb von 90 Minuten reagiert.
2. Basisdaten
Für die Umsetzung Ihrer Aufträge benötigen wir von Ihnen bis zum Projektstart alle relevanten und visualisierungsgerechten Basisdaten.
2.1. Anforderungen an ein 3D-Modell:
•Entwurfsdaten sollten in den Formaten .max, .fbx oder, bei Rhino-Modellen, als .3dm bereitgestellt werden. Andere Formate wie Archicad oder Cinema4D müssen als .3ds exportiert werden.
•Eine strukturierte Layeraufteilung nach Bauteilen (z. B. Außenwände, Decken, Treppen) sollte vorhanden sein.
•Die Layernamen dürfen maximal 16 Zeichen umfassen.
•Nicht sichtbare Elemente sowie doppelte Flächen (koplanare Geometrie) müssen entfernt und die Geometrie korrekt verschweißt sein (keine „non-welded points“).
•Glaselemente müssen eine Mindeststärke von 1 cm aufweisen.
•Eine Zeicheneinheit im Modell muss einem Meter entsprechen.
2.2. Zusätzliche Daten zur Umgebung:
•Architektur- und Landschaftspläne im Format .dwg oder .pdf.
•Hintergrundbilder mit einer Mindestbreite von 4000 Pixeln in der gewünschten Lichtstimmung.
•Ortsangabe und Adresse des Grundstücks.
•Beschreibung der Landschaftsarchitektur.
•Vollständiger Plansatz.
2.3. Daten für Innenraumvisualisierungen:
•Zusammenstellung der Raumprogramme und deren Funktionen.
•Materialbeschreibungen und Referenzbilder.
•Möbelbeschreibungen und Referenzbilder.
2.4. Umgang mit nicht geeigneten Basisdaten:
Sollten die bereitgestellten Basisdaten nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen, können sie nicht als Grundlage für unsere Arbeit dienen. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, uns mit der kostenpflichtigen Überarbeitung der Daten bis zur Visualisierungsreife zu beauftragen. Durch die Bearbeitung der Basisdaten wird der Auftrag automatisch angenommen. Alternativ können wir die mangelhaften Basisdaten zurückweisen und neue Daten anfordern.
3. Erstellung des 3D-Modells
Falls Ihr Auftrag auch die Erstellung eines 3D-Modells umfasst, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen und Informationen:
•Vollständige und kohärente Planzeichnungen (z. B. Masterplan, Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details) im Format .dwg oder .pdf.
•Informationen zu den Funktionen der einzelnen Gebäudeteile.
•Angaben zu den verwendeten Materialien.
Die Regelungen aus Abschnitt 2.4 gelten auch für diesen Punkt entsprechend. 4. Ablauf der Projektbearbeitung
Der Prozess der Visualisierung gliedert sich in vier Phasen. Jede Phase ist ein eigenständiger Projektabschnitt mit verbindlichen Zwischenergebnissen, die als Grundlage für die nächsten Schritte dienen.
4.1. Beschreibung der einzelnen Phasen:
•Phase 1: Abstimmung von Geometrie und Kameraposition
•Diese Phase dient der Klärung der grundlegenden Parameter. Falls wir mit der Erstellung der Basisdaten beauftragt wurden, erfolgt dies in dieser Phase. Nach Abschluss sind die Geometrie und die Kameraposition verbindlich festgelegt und nicht mehr veränderbar.
•Phase 2: Festlegung von Materialien und Lichtverhältnissen
In dieser Phase werden die Materialien, Möbel (falls zutreffend), Lichtverhältnisse und die Lichtrichtung definiert. Außerdem erfolgt die Vorbereitung des finalen Renderings. Änderungen nach Abschluss dieser Phase sind nur im Rahmen einer Zusatzvereinbarung möglich.
•Phase 3: Erstellung der finalen Renderings
Diese Phase umfasst die technische Umsetzung des Renderings auf Basis der zuvor definierten Parameter. Es werden Rohbilder erstellt, die als Grundlage für die Feinausarbeitung dienen. Änderungen oder Wiederholungen dieses Prozesses sind im bestehenden Auftrag nicht vorgesehen.
•Phase 4: Finalisierung und Ergänzung von Details
In der letzten Phase werden die Bildstimmung und Details optimiert. Die Visualisierungen werden mit Staffagen wie Personen, Tieren und weiteren Elementen ergänzt, um eine realitätsnahe Darstellung zu erzielen.
4.2. Beanstandungen von Zwischenergebnissen:
Beanstandungen bezüglich der Zwischenergebnisse sind bis zum Abschluss der jeweiligen Projektphase möglich. Diese müssen schriftlich erfolgen, um rechtserheblich zu sein.
4.3. Übergabe der finalen Ergebnisse:
Nach Abschluss der Bearbeitung werden die fertigen Visualisierungen – sofern nichts anderes vereinbart wurde – in den Dateiformaten .jpeg oder .tiff mit einer Mindestauflösung von 4000 Pixeln übergeben. Mit der Abnahme der Bilder erhalten Sie das Recht, diese gemäß den folgenden Regelungen zu nutzen.
B. Rechtliche Vertragsgrundlagen 1. Rechteübertragung an erhaltenen Basisdaten:
1.1. Mit der Bereitstellung der Basisdaten räumen Sie uns ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an dem eingebrachten Material ein, soweit es in die von uns erstellten Visualisierungen einfließt. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht, die erstellten Visualisierungen mit Ihrem Material zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und für Eigenwerbung oder an Dritte weiterzugeben. Falls der Zweck der Visualisierung in der Teilnahme an einem architektonischen Wettbewerb besteht, dürfen wir diese Rechte erst nach offizieller Bekanntgabe des Gewinners ausüben.
1.2. Die erstellten Bilder dürfen auch für Eigenwerbung oder kommerzielle Zwecke verwendet werden, sofern der Zweck der Visualisierung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. 1.3. Sie sichern zu, dass Sie die notwendigen Rechte an den bereitgestellten Basisdaten besitzen und dass diese frei von Rechten Dritter sind.
1.4. Sollten durch die Nutzung der Basisdaten Rechte Dritter verletzt werden, haften Sie hierfür und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
2.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten:
Die Erfüllung Ihrer Mitwirkungspflichten, insbesondere die Bereitstellung geeigneter Daten, die zeitnahe Klärung von Fragen sowie die Abnahme von Zwischen- und Endergebnissen, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführung des Projekts. 2.2. Folgen bei nicht erfüllten Mitwirkungspflichten:
Sollten Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und dies zu Verzögerungen führen, übernehmen wir keine Haftung für dadurch entstandene Schäden oder Verspätungen. In diesem Fall tragen Sie die Beweislast, dass Sie kein Verschulden trifft.
3. Außervertragliche Anpassungen
Anpassungen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind oder abgeschlossene Phasen betreffen, sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil. Solche Änderungen werden nur auf Grundlage einer einvernehmlichen Zusatzvereinbarung ausgeführt. Sollte keine separate Vergütungsregelung bestehen, erfolgt die Abrechnung nach Stundenaufwand.
4. Abnahme von Teilleistungen und vollständigen Leistungen
4.1. Abnahme der Zwischenergebnisse
Ein wesentlicher Beitrag Ihrerseits zur Fertigstellung der Visualisierungen ist die Abnahme der Zwischenergebnisse, die in den einzelnen Projektphasen erstellt werden. Auf Grundlage der abgenommenen Zwischenergebnisse wird die weitere Bearbeitung durchgeführt.
Die Abnahme kann entweder durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Sollten wir Ihnen am Ende einer Phase mehrere Varianten zur Auswahl vorlegen, gilt die Auswahl einer Variante – sofern keine
schriftlichen Einwände vorliegen – als Abnahme dieser Variante. Ebenso wird die rügelose Weiterführung in die nächste Phase als Abnahme gewertet.
4.2. Abnahme der finalen Visualisierungen
Nach Abschluss des Projekts sind Sie verpflichtet, die übermittelten Visualisierungen innerhalb von zwei Wochen entweder ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln als vertragsgemäß anzuerkennen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb dieser Frist aus, wird die Abnahme stillschweigend angenommen. Die Nutzung der übermittelten Visualisierungen durch Sie oder Dritte gilt ebenfalls als Abnahme.
5. Übertragung von Nutzungsrechten an den fertigen Bildern
5.1. Umfang der Rechteübertragung
Mit der Abnahme der Visualisierungen erwerben Sie ein einfaches Nutzungsrecht an den fertigen Bildern, das sich ausschließlich auf den im Auftrag definierten Zweck beschränkt. Dieses Nutzungsrecht gilt nicht für Entwürfe oder Zwischenergebnisse und umfasst die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks.
5.2. Erweiterte Nutzungsrechte
Für jede über die festgelegten Nutzungsrechte hinausgehende Verwendung ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung erforderlich. Dies gilt insbesondere für Bearbeitungen oder die Weitergabe der Visualisierungen an Dritte, wie z. B. an Presse- oder Medienunternehmen. Eine Vergütung für diese zusätzlichen Nutzungen wird separat geregelt.
5.3. Auskunftsrecht
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Informationen über die Art und den Umfang der Nutzung unserer Visualisierungen zu erfragen.
6. Urhebervermerk
Bei jeder öffentlichen Darstellung oder Verbreitung der Visualisierungen muss ein Urhebervermerk mit folgendem Hinweis angebracht werden:
Visualisierung: Strawberry Studio.
Sollte die Veröffentlichung auf Ihrer eigenen Website erfolgen, genügt ein entsprechender Vermerk im Impressum.
7. Verletzung der Mitwirkungspflichten
7.1. Folgen bei Verletzungen
Sollten die benötigten Basisdaten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitgestellt werden, Zwischenabnahmen grundlos verweigert werden oder andere Mitwirkungspflichten nicht erfüllt sein, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
7.2. Vergütung bei Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts berechnen wir eine anteilige Vergütung entsprechend dem Stand der Bearbeitung:
•Rücktritt vor oder während Phase 1: 50 % des Auftragsvolumens.
•Rücktritt während Phase 2: 60 % des Auftragsvolumens.
•Rücktritt während Phase 3: 70 % des Auftragsvolumens.
•Rücktritt während Phase 4: 80 % des Auftragsvolumens.
8. Kündigung des Auftrags
8.1. Kündigungsrecht des Auftraggebers
Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit vor der Übermittlung der fertigen Visualisierungen durch schriftliche Erklärung zu kündigen, auch während der Projektbearbeitung.
8.2. Vergütung bei Kündigung
Sollten Sie von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen, berechnen wir die Vergütung gemäß § 649 BGB basierend auf den Regelungen unter Punkt 7.2.
Erfolgt die Kündigung jedoch mindestens drei Wochen vor Projektbeginn, entfällt eine Ausfallvergütung vollständig.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Verjährung
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren nach einem Jahr.
9.2. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Hamburg.
9.3. Sprachversion
Bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen hat die deutsche Fassung dieser Vertragsgrundlagen Vorrang.
9.4. Vertragsbestandteile
Diese rechtlichen Grundlagen sowie das Projekthandbuch sind integraler Bestandteil des Vertrags. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Strawberry Studio Singapurstrasse 5 20457 Hamburg Umsatzsteuer-ID: DE 364085792